Rechtliche Hinweise:
der Urheber der auf diesen Seiten dargestellten Arbeiten möchte Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen handelt (vgl. §152 Abs. 2 StPO). Die dargestellte Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen dient allein dem Zwecke der Kunst im Sinne der §§ 86a Abs. 3, 86 Abs. 3 StGB.